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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88   

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BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88 (https://dejure.org/1989,173)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1989 - 7 C 50.88 (https://dejure.org/1989,173)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1989 - 7 C 50.88 (https://dejure.org/1989,173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als verkehrsübliche, stationäre Veranstaltungen auf Straßen - Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisbedürftigkeit bei einer Veranstaltung im Sinne einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 34
  • NJW 1989, 2411
  • NVwZ 1989, 872 (Ls.)
  • NZV 1989, 325
  • DVBl 1989, 995
  • DÖV 1989, 1038
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Denn Art. 8 GG und die Vorschriften des Versammlungsgesetzes wollen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Juni 1978 a.a.O. ausgeführt hat, "das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage)" schützen (vgl. auch BVerfGE 69, 315 ).

    Denn die vom Versammlungsrecht geschützten Veranstaltungen sind nicht auf Zusammenkünfte traditioneller Art beschränkt, sondern umfassen vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Diese Voraussetzungen sind enger als diejenigen für Maßnahmen nach der polizeilichen Generalklausel, dies vor allem wegen der Beschränkung der Eingriffsbefugnis auf eine "unmittelbare Gefährdung" (vgl. dazu BVerfGE 69, 315 ; BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 - BVerwG 1 C 88.77 - BVerwGE 64, 55 und Beschluß vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Entgegen der Auffassung der Revision sind diese Veranstaltungen mehr als eine bloße "Ansammlung", die als eine zufällig entstandene Personenmehrheit nicht unter den Versammlungsbegriff fällt (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 ).

    Denn Art. 8 GG und die Vorschriften des Versammlungsgesetzes wollen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Juni 1978 a.a.O. ausgeführt hat, "das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage)" schützen (vgl. auch BVerfGE 69, 315 ).

    Entscheidend ist, daß die Veranstaltung auf "Meinungsbildung und Meinungsäußerung in Gruppenform" (Urteil des Senats vom 7. Juni 1978 a.a.O.) gerichtet ist.

  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Diese Voraussetzungen sind enger als diejenigen für Maßnahmen nach der polizeilichen Generalklausel, dies vor allem wegen der Beschränkung der Eingriffsbefugnis auf eine "unmittelbare Gefährdung" (vgl. dazu BVerfGE 69, 315 ; BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 - BVerwG 1 C 88.77 - BVerwGE 64, 55 und Beschluß vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6).

    Der Schutz der "öffentlichen Sicherheit" im Sinne von § 15 VersammlG umfaßt die gesamte Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 a.a.O. S. 58 f.) und damit auch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln.

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 71.86

    Straßenverunreinigung wegen Großdemonstration II - Art. 8 GG; Verhältnis VersG -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnispflicht würde sich demgegenüber als ein unzulässiger gezielter Eingriff in das Versammlungsrecht darstellen und wird deshalb von der Ausschlußwirkung der Vorschriften des Versammlungsgesetzes erfaßt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 71.86 - BVerwGE 80, 158 ).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Es will also nicht nur Gefahren begegnen, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 40, 371 ; 67, 299 ; Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - BVerwGE 34, 241 ; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1988, 605).
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Es will also nicht nur Gefahren begegnen, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 40, 371 ; 67, 299 ; Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - BVerwGE 34, 241 ; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1988, 605).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Es will also nicht nur Gefahren begegnen, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 40, 371 ; 67, 299 ; Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - BVerwGE 34, 241 ; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1988, 605).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Es will also nicht nur Gefahren begegnen, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 40, 371 ; 67, 299 ; Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - BVerwGE 34, 241 ; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1988, 605).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 61.70

    Zur Erlaubnispflicht für Werbefahrten mit einem Kfz-Anhänger

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist hierfür erforderlich, aber auch ausreichend, daß die Inanspruchnahme der Straße mit einem gewissen Aufwand und Umfang verbunden ist (vgl. Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG 7 C 61.70 - Buchholz 442.15 § 5 StVO Nr. 3).
  • BVerwG, 21.08.1985 - 1 B 11.85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mangelnde grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
    Diese Voraussetzungen sind enger als diejenigen für Maßnahmen nach der polizeilichen Generalklausel, dies vor allem wegen der Beschränkung der Eingriffsbefugnis auf eine "unmittelbare Gefährdung" (vgl. dazu BVerfGE 69, 315 ; BVerwG, Urteil vom 8. September 1981 - BVerwG 1 C 88.77 - BVerwGE 64, 55 und Beschluß vom 21. August 1985 - BVerwG 1 B 11.85 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 6).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    a) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Begriff der Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes in Anlehnung an den verfassungsrechtlichen Versammlungsbegriff zu deuten und auf Veranstaltungen zu begrenzen, die durch eine gemeinschaftliche, auf Kommunikation angelegte Entfaltung mehrerer Personen gekennzeichnet sind (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 901 f.; BVerwGE 82, 34 ).

    Dies wird in Rechtsprechung und Literatur dahingehend verstanden, dass das Anmeldeerfordernis (§ 14 VersG) im Zusammenspiel mit der Auflagemöglichkeit (§ 15 VersG) sonstige Genehmigungs- und Erlaubnisakte der allgemeinen Rechtsordnung, die der Gefahrenabwehr dienen, ersetzt (vgl. BVerwGE 82, 34 ; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., 2000, § 14 Rn. 34; Ridder/Breitbach/Rühl/ Steinmeier, Versammlungsrecht, 1992, § 15 Rn. 57).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Dieses Gesetz beruht auf der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für das Versammlungsrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 GG a.F. Soweit das Versammlungsgesetz abschließende Regelungen hinsichtlich der polizeilichen Eingriffsbefugnisse enthält, geht es daher als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 - NVwZ 2005, 80; BVerwG, Urteil vom 21. April 1989 - BVerwG 7 C 50.88 - BVerwGE 82, 34 ).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

    Der Versammlungsbegriff des Versammlungsgesetzes entspricht demjenigen des Grundgesetzes (vgl. Urteil vom 21. April 1989 - BVerwG 7 C 50.88 - BVerwGE 82, 34 ; Laubinger/Repkewitz, VerwArch 2001, 585 ).

    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Versammlungsfreiheit will das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Menschen zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage) schützen (vgl. Urteile vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 und vom 21. April 1989 a.a.O. S. 38 f.).

    Eine Versammlung wird dadurch charakterisiert, dass eine Personenmehrheit durch einen gemeinsamen Zweck inhaltlich verbunden ist (vgl. Urteil vom 21. April 1989 a.a.O. S. 38).

    Die vom Versammlungsrecht geschützten Veranstaltungen sind nicht auf Zusammenkünfte traditioneller Art beschränkt, sondern umfassen vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens (vgl. Urteil vom 21. April 1989 a.a.O. S. 39; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 a.a.O. S. 334).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87   

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BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87 (https://dejure.org/1988,351)
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BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1988 - 4 C 11.87 (https://dejure.org/1988,351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Verkehrslärm - Lärmschutz - Schallschutz - Zumutbarkeitsgrenze - Entschädigung - Berechnungsgrundlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1295 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 255
  • NZV 1989, 325 (Ls.)
  • DVBl 1989, 358
  • DVBl 358, 359
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 ) und wird vom Beklagten auch grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

    Die Überschreitung einer solchen Zumutbarkeitsschwelle, wie sie für das Wohnen im Innern der Gebäude durch die Rechtsprechung herausgebildet worden ist (BVerwGE 51, 15 ; BVerwGE 77, 285), führt bei den Freiflächen nicht ohne weiteres zu Ausgleichsansprüchen.

    Selbst wenn insofern auf generelle Maßstäbe oder allgemein zu verwertende Erkenntnisse von Sachverständigen zurückgegriffen werden könnte, bestehen jedenfalls keine wesentlichen Zusammenhänge mit den vom Senat (BVerwGE 51, 15 ; 77.285) gegebenen Hinweisen auf die allgemeine Schutzwürdigkeit des Wohnens innerhalb eines Gebäudes in einem nicht vorbelasteten Wohngebiet.

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats steht die Entscheidung darüber, ob von einem Straßenbauvorhaben unzumutbare Beeinträchtigungen für die Bewohner ausgehen, nicht im Ermessen der Behörden (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Die Überschreitung einer solchen Zumutbarkeitsschwelle, wie sie für das Wohnen im Innern der Gebäude durch die Rechtsprechung herausgebildet worden ist (BVerwGE 51, 15 ; BVerwGE 77, 285), führt bei den Freiflächen nicht ohne weiteres zu Ausgleichsansprüchen.
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Dazu gehören nach feststehender Rechtsprechung des Senats auch Schallschutzfenster, wie sie im angefochtenen Bescheid - ergänzt durch klarstellende Hinweise während des Verwaltungsstreitverfahrens - dem Straßenbaulastträger zur Auflage gemacht worden sind (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 17-19.81 - BVerwGE 77, 295 ; Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - DVBl. 1988, 1167).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Das Berufungsgericht hat diese Verpflichtung dem Grunde nach festzustellen und gleichzeitig die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 ).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 17.84

    innerstädtische Verbindungsstraße - Planfeststellungsbeschluß,

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Dazu gehören nach feststehender Rechtsprechung des Senats auch Schallschutzfenster, wie sie im angefochtenen Bescheid - ergänzt durch klarstellende Hinweise während des Verwaltungsstreitverfahrens - dem Straßenbaulastträger zur Auflage gemacht worden sind (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 17-19.81 - BVerwGE 77, 295 ; Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - DVBl. 1988, 1167).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Nur dann, wenn sich im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses nachteilige Wirkungen weder mit der für eine Anordnung nach § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG hinreichenden Zuverlässigkeit voraussagen noch dem Bereich nicht voraussehbarer Wirkungen nach § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG zuordnen lassen, kann gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG die Frage eines Ausgleichs einer späteren abschließenden Prüfung und Entscheidung vorbehalten bleiben (vgl. Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 9, und vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 84 f.).

    Auch für einen Ermessensspielraum der Behörde ist insoweit nichts ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Zu ihm zählen die außerhalb von Wohngebäuden vorhandenen Flächen, sofern sie nicht bloß der Verschönerung des Grundstücks dienen, sondern in Ergänzung der Gebäudenutzung für ein Wohnen im Freien geeignet und bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 und vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (bzw. einen Ausgleich in Geld nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG) ist insoweit, dass die gebietsspezifische Zumutbarkeitsgrenze für die Lärmimmissionen überschritten wird und die konkrete Fläche wegen ihrer besonderen Funktion und Lärmbetroffenheit schutzwürdig ist (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 = Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 6 S. 11).

    Der Entschädigungsanspruch ist dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festzustellen, zudem sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 20 ).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (bzw. einen Ausgleich in Geld nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG) ist insoweit, dass die gebietsspezifische Zumutbarkeitsgrenze für die Lärmimmissionen überschritten wird und die konkrete Fläche wegen ihrer besonderen Funktion und Lärmbetroffenheit schutzwürdig ist (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 = Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 6 S. 11).

    Der Entschädigungsanspruch ist dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festzustellen, zudem sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 20 ).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (bzw. einen Ausgleich in Geld nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG) ist insoweit, dass die gebietsspezifische Zumutbarkeitsgrenze für die Lärmimmissionen überschritten wird und die konkrete Fläche wegen ihrer besonderen Funktion und Lärmbetroffenheit schutzwürdig ist (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 = Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 6 S. 11).

    Der Entschädigungsanspruch ist dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festzustellen, zudem sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 20 ).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    In Wohngebieten werden üblicherweise auch die Hausgärten insofern in die Wohnnutzung einbezogen; wenn ihre Nutzung als sog. Außenwohnbereich durch Geräusche von benachbarten Anlagen beeinträchtigt ist, kann dies unzumutbar und damit ein rechtswidriger Eingriff in die Wohnnutzung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 -, Urteilsabdruck S. 11 f.), den der Wohnnachbar von der Sportanlage nicht hinnehmen muß.
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Eine generelle Reduzierung der planerischen Gestaltungsfreiheit zur Lösung des damit verbundenen Interessenkonflikts auf eine Verpflichtung zu aktivem Lärmschutz im Sinne eines absoluten Vorrangs von Schutzmaßnahmen zugunsten der Außenwohnbereiche läßt sich schon deshalb nicht begründen, weil deren Schutzbedürftigkeit je nach ihrer Lage und bestimmungsgemäßen Nutzung höchst unterschiedlich sein kann (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - (Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 10) darauf hingewiesen, daß Freiflächen nicht allein deswegen gegenüber Lärmbelastungen schutzwürdig sind, weil sie zu Grundstücken gehören, für die wegen Überschreitung einer - auf eine bauliche Nutzung bezogenen - gebietsspezifischen Zumutbarkeitsschwelle Ausgleichsansprüche gegeben sein können.

    Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung vom 11. November 1988 (a.a.O. S. 9 f.) u.a. ausgeführt, daß als Bemessungsgrundlage für den Entschädigungsanspruch in der Regel, wenn konkrete Anhaltspunkte nicht ersichtlich sind, eine Verminderung des Verkehrswertes in Betracht kommt, wie sie durch die Beeinträchtigung oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze eintritt.

    Allerdings hat die Planfeststellungsbehörde die Verpflichtung des Vorhabenträgers zu Entschädigungsleistungen dem Grunde und der Höhe nach auszusprechen; hinsichtlich der Höhe kann der Ausspruch aber auf die für die Berechnung maßgeblichen Faktoren beschränkt bleiben (BVerwGE 71, 166 ; Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 ).

    Gemeint sind damit - wie der Hinweis auf denselben Begriff im vorangegangenen Satz ("solche Vorkehrungen") erkennen läßt - technisch-reale Maßnahmen, die geeignet sind, die schädlichen Auswirkungen des Fluglärms auf die betroffenen Anliegergrundstücke zu mildern (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 1988, a.a.O. S. 10 f.).

    Dasselbe gilt für Balkone, wenn sie nicht zu einem dauernden Aufenthalt der Hausbewohner bestimmt sind (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 1988, a.a.O. S. 10).

    Als Grundlage für die Bemessung der Entschädigungsleistung wird in der Regel in Ermangelung anderer konkreter Anhaltspunkte eine Verminderung des Verkehrswerts in Betracht kommen, wie sie durch die Beeinträchtigung oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze eintritt; hierauf hat der Senat in seiner Entscheidung vom 11. November 1988 (a.a.O. S. 9 f.) hingewiesen.

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auch kann es für die Wahrung gesunder Wohnverhältnisse im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2, erster Halbsatz BauGB auf den Schutz von Außenwohnbereichen, wie er im letztgenannten nachbarschaftlichen Austauschverhältnis allerdings beansprucht werden kann (vgl. dazu etwa Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 = NVwZ 1989, 255), nicht maßgeblich ankommen, wie ein Blick auf innerstädtische Wohnbedingungen ohne weiteres ergibt.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Zu ihm zählen die außerhalb von Wohngebäuden vorhandenen Flächen, sofern sie nicht bloß der Verschönerung des Grundstücks dienen, sondern in Ergänzung der Gebäudenutzung für ein Wohnen im Freien geeignet und bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 und vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    § 74 Abs. 3 Satz 3 VwVfG gewährt deshalb dem Betroffenen für den Fall, dass an sich gebotene Schutzmaßnahmen nach der gesetzgeberischen Wertung aber nicht getroffen zu werden brauchen, einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld, über den - zumindest dem Grunde nach - im Planfeststellungsbeschluss zu entscheiden ist (BVerwG, Urt. v. 10.7.2012 - 7 A 11.11 - NVwZ 2012, 1393; Urt. v. 22.3.1985 - 4 C 15.83 -BVerwGE 71, 166; Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 11.87 - NVwZ 1989, 255).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 und vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6).

    Auch die weitere Auffassung des Berufungsgerichts, die Entschädigung sei nach der Verminderung des Verkehrswerts zu bemessen, wie sie durch die Beeinträchtigung oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze eintrete, verletzt kein revisibles Recht, sondern entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Zu ihm zählen die außerhalb von Wohngebäuden vorhandenen Flächen, sofern sie nicht bloß der Verschönerung des Grundstücks dienen, sondern in Ergänzung der Gebäudenutzung für ein Wohnen im Freien geeignet und bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316; § 74 VwVfG Nr. 6 und vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

  • OVG Niedersachsen, 13.09.1993 - 12 L 68/90

    Außenwohnbereich; Unzumutbarkeit; Lichtimmissionen; Straßenlaterne;

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 12.11

    Kein zusätzlicher Lärmschutz für die Anlieger der U-Bahnhofbaustelle Unter den

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 24.11

    Kein zusätzlicher Lärmschutz für die Anlieger der U-Bahnhofbaustelle Unter den

  • VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86

    Nachbarklage, Umbau eines Viehstalls in einen Schweinemaststall, faktisches

  • BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12

    Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1997 - 11a D 116/96

    Bürgerbeteiligung; Erlaß einer Satzung; Vorhaben- und Erschließungsplan;

  • OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01

    Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IIIa) - Containerhafen;

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 7 KS 63/03

    Planfeststellung für den Neubau einer Ortsumgehung; Umfang der gerichtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 134/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

  • BVerwG, 01.09.1999 - 11 A 2.98

    Teilanfechtung; Auflage; Schutzvorkehrung; Planfeststellungspflicht;

  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 22 A 09.40060

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - aktiver Schallschutz für

  • BVerwG, 20.08.1990 - 4 B 146.89

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung und luftverkehrsrechtliche Planfeststellung

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 35.89

    Verpflichtung zur Vornahme von Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherstellung der

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642

    Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034

    Auflassung oder technische Sicherung von Bahnübergängen

  • OVG Bremen, 11.01.2005 - 1 D 224/04

    Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IV) - Containerhafen;

  • BVerwG, 22.12.2004 - 4 B 75.04

    Anspruch auf Lärmschutz in der Form der Verwendung von Flüsterasphalt; Verwendung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - 20 D 134/00
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Fanggründen eines Fischers in Küstengewässern bei

  • VGH Bayern, 04.02.2004 - 8 A 95.40082

    Planergänzungsansprüche wegen von einer Autobahn ausgehender Immissionen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 135/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 167/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.1999 - 8 C 13126/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 164/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

  • VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03

    Kein Schutz der Außenwohnbereiche nach 22 Uhr!

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87

    Ausgleichsanspruch für Baulärm

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 155/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2003 - 1 KN 42/02

    Festsetzung eines "Fuß- und Radwegs" ; Besondere Zweckbestimmung für Teilstrecke

  • BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90

    Klagebefugnis gegen eine straßenrechtliche Planfeststellung; Streitwert für

  • VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.1384

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage lärmbetroffener Anwohner

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für straßenrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 11a D 145/95

    Anspruch auf Änderung eines Bebauungsplans ; Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans;

  • VG Leipzig, 03.07.2013 - 1 K 108/11

    Bau von Staatsstraßen in Sachsen nur bei vorheriger Planfeststellung; Begriff des

  • VG Minden, 23.02.2011 - 11 K 1424/09

    Rückgriff auf die nordrhein-westfälische Geruchsimmissions-Richtlinie bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung von Emissionsgrenzwerten;

  • VG Bayreuth, 29.03.2011 - B 1 K 09.642

    Leistungsklage auf Beseitigung eines Straßenpflasters

  • VG Berlin, 06.03.2007 - 13 A 132.04

    Ersatz von Aufwendungen wegen unzumutbarer Auswirkungen eines

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 1 MB 2768/01

    Außenwohnbereich; Belästigung; Geruchsbelästigung; Nachbarschutz; Nachbarschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2002 - 10a D 93/99
  • OVG Niedersachsen, 25.11.1994 - 1 M 4954/94

    Lärmschutzauflagen zu einer Baugenehmigung;; Baugenehmigung; Konfliktbewältigung;

  • BVerwG, 07.11.1994 - 4 B 236.94

    Bebauungsplan - Abwägungsgebot - faktisches Sondergebiet - Kontrolle - weitere

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